Rechtliche Informationen
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater i.S. von Art. 2 Ziff. 1 u. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die Boldt & Co. GmbH zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.
I. ZUM UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ – Environmental/Social/Governance – bezeichnet), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben kann.
Im Rahmen unserer Strategie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen innerhalb der Finanzportfolioverwaltung und bei Empfehlungen im Rahmen der Anlageberatung auf verschiedene Weise ein.
Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch die Boldt & Co. GmbH bildet die Produktauswahl, die der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung und der Anlageberatung vorgeschaltet ist. Zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Finanzprodukte investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen.
Unsere Vergütungspolitik steht mit unseren Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass unsere Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik auch keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt zudem keine Bereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
II. KEINE BERÜCKSICHTIGUNG DER WICHTIGSTEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN IM RAHMEN DER ANLAGEBERATUNG UND DER FINANZPORTFOLIOVERWALTUNG
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Belange und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein, etwa wenn Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzen.
Wir haben ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Institut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Empfehlungen oder Investitionsentscheidungen zu vermeiden. Bei Anlageempfehlungen sowie Anlageentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ist uns allerdings derzeit eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht möglich. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit wir diese von den Unternehmen beziehen und als Entscheidungsgrundlage in unserem Investmentprozess nutzen können. Wir beobachten insofern das voraussichtlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über die Umsetzung eines tragfähigen Nachhaltigkeitskonzepts, das eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umfasst, entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten dies zulässt.
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.